Unsere Reiseangebote - Mehrtagesfahrten

Adventszauber in Krakau – die Stadt der Könige

Unser Reisetermin:

08.12. – 10.12.2023
3 Tage
Unsere Leistungen:
  • Fahrt im Fernreisebus mit Bordservice
  • 2x Übernachtung
  • 2x Frühstück im Hotel
  • 2x Abendessen im Hotel
  • dt. sprachige Stadtführung Krakau mit Marienkirche und Besichtigung Königsschloss Wawel
  • Eintritt und dt. Führung Tschenstochau
  • Maut- u. Straßengebühren sowie Gebühren Polen
  • Ausflüge wie beschrieben

 

 

In eine der prachtvollsten und schönsten Städte Europas führt uns diese Reise. Selten erleben Sie ein so faszinierendes Beieinander von Kultur und herrlicher Landschaft wie auf dieser Reise. Sie werden staunen, welche einmaligen Eindrücke diese Fahrt bietet. Auf nach Krakau!

 

1. Tag: Anreise

Am Morgen starten wir über die Autobahn nach Krakau. Krakau ist unumstritten eine der schönsten Städte Polens. Die Stadt überzeugt durch eine unglaubliche Vielzahl an architektonischen Schätzen, ist aber auch eine junge und lebendige Universitätsstadt. Wir erleben heute den ersten kleinen Teil der Stadtführung und kehren anschließend zum Abendessen ein. Wie wäre es mit einem ersten Bummel durch die stimmungsvoll geschmückte Stadt?

 

2.Tag: Krakau - die heimliche Hauptstadt

Die Königsstätte Krakau wird gerne heute noch die “heimliche Hauptstadt Polens” genannt. Viele historische Bauten, über 100 Klöster und Kirchen, das alte Königsschloss aus der Renaissance auf der Wawel mit Kathedrale und die zweitälteste Universität nördlich der Alpen, sowie ein reiches kulturelles Leben machen Krakau bei alten wie auch jungen Busreisegästen so beliebt. Die beeindruckende Altstadt steht auf der Liste der UNESCO Weltkulturerbe. Durch die mittelalterlichen Gassen gelangen wir zu einem der größten mittelalterlichen Plätze Europas – dem Hauptmarkt. Dort befinden sich die berühmten Tuchhallen, der Rathausturm und die Marienkirche mit dem sehenswerten Hochaltar von Veit Stoß, ein Meisterwerk aus dem späten Mittelalter. Gemeinsam spazieren wir zum berühmten Königsschloss Wawel mit der bekannten Kathedrale, in der die meisten polnischen Könige gekrönt wurden und ihre letzte Ruhe fanden. Wollen wir doch mal schauen, wo unser August der Starke liegt.

Wenn Sie möchten und gut zu Fuß sind, empfehlen wir Ihnen am Nachmittag das Salzbergwerk Wieliczka.

Es geht 135m unter die Erde in Korridore und lange Gänge, vorbei am unterirdischen Salzsee, an vielen Kapellen mit in Salz gehauenen Altären. Einfach grandios, so was haben Sie bestimmt noch nicht gesehen. (Extrakosten bei Buchung mit angeben).

 

3. Tag: Breslau . die Stadt an der Oder

Am Vormittag treten wir die Rückreise an und legen einen kurzen Zwischenstopp in der Metropole Breslau ein. Wer einmal den Herzschlag von Breslau gespürt hat, der wird immer wieder dorthin zurück finden, um in das Leben dieser Stadt einzutauchen oder um sich auf Spurensuche zu begeben. Beeinflusst ist die Stadt von seiner bewegten Geschichte, u. a. von seiner langen deutschen Geschichte, welche bis in die heutige Zeit noch nachklingt. Breslau an der Oder liegt einzigartig auf 12 Inseln, die durch 112 Brücken verbunden sind. Das Herzstück ist der schönste und größte Marktplatz in Polen. Freizeit auf dem Weihnachtsmarkt. Änderungen vorbehalten!

 

           Änderungen vorbehalten!
 
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Jäckel Omnibusverkehr und Reisebüro GmbH, Geschäftsführerin Carolin Jäckel-Reeh, trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Jäckel Omnibusverkehr und Reisebüro GmbH, Geschäftsführerin Carolin Jäckel-Reeh, über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle. Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und
unter Umständen auf eine Entschädigung.
• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Jäckel Omnibusverkehr und Reisebüro GmbH, Geschäftsführerin Carolin Jäckel-Reeh, hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611 5339519 info@ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Jäckel Omnibusverkehr und Reisebüro GmbH, Geschäftsführerin Carolin Jäckel-Reeh, verweigert werden. Website, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de. Es gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen. Bei Nichterreichen kann Jäckel Omnibusverkehr und Reisebüro GmbH den Reisevertrag spätestens 21 Tage vor Reisebeginn kündigen. Wenn Sie einen Reisevertrag abschließen, können Sie von diesem jederzeit zurücktreten. In diesem Fall kann der Reiseveranstalter Ihnen gegenüber eine Entschädigung geltend machen. Zur Absicherung eventueller Kosten aufgrund vorzeitigen Reiserücktritts, Rückführung bei Unfall, Krankheit oder Tod empfiehlt Jäckel Omnibusverkehr und Reisebüro GmbH dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Versicherung von Beistandsleistungen auf Reisen und Rücktransportkosten, einer Reisekrankenversicherung, einer Reiseunfallversicherung. Nach Abschluss und Aushändigung des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist, sofern ein Sicherungsschein noch nicht ausgehändigt wurde, nur gegen dessen Aushändigung, gemäß der im Einzelfall vereinbarten Fälligkeit zu leisten. Sollte keine Vereinbarung getroffen worden sein, wird sie spätestens 14 Tage vor Reisetermin fällig. Als Reisegast mit ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft benötigen Sie für unsere Pauschalreisen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (gilt auch für Kinder). Besitzen Sie eine andere oder mehrere Staatsbürgerschaften können andere Einreisebestimmungen gelten. Dies können Sie entweder selbst mit den jeweiligen Auslandsvertretungen klären oder sich mit uns vor Ihrer Buchung in Verbindung setzen. Die Sprache an Bord der Jäckel Omnibusverkehr und Reisebüro GmbH ist deutsch. Dies gilt analog für alle im Reisepreis enthaltenen Stadtführungen / Reiseleitungen.
Bei Busreisen liegt die Gruppengröße zwischen 20 und 50 Gästen.
Name des Reiseveranstalters: Jäckel Omnibusverkehr und Reisebüro GmbH, Geschäftsführerin Carolin Jäckel-Reeh, Bandweberstraße 109, D- 01900 Großröhrsdorf, Telefax 035952 / 33881, info@jaeckel-reisen.de
www.jaeckel-reisen.de, Telefon 035952 / 58269